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  • 21.10.2014 · Erledigtes Verfahren · UStG 1999 § 4 Nr 10 Buchst a · V R 9/13

    Steuerfreiheit, Unentgeltliche Überlassung, Versicherung, Vermittlung

    Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 16:42 Uhr

    1. Ist die entgeltliche Weitergabe von Blanko-Versicherungsbestätigungskarten der Umsatzsteuer zu unterwerfen oder ist diese gemäß § 4 Nr. 10 oder 11 UStG steuerbefreit?
    2. Reicht es für die Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 11 UStG aus, wenn sich die Tätigkeit im Wesentlichen auf die bloße Weitergabe beschränkt, nämlich das bloße Kaufen und Verkaufen von Angeboten zum Abschluss von Kurzzeitversicherungsverträgen, da es sich nur um eine Art Handelstätigkeit handelt, die aber keinen spezifischen oder wesentlichen Bezug zu einzelnen Vermittlungsgeschäften aufweist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 9/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 31.1.2013 5 K 189/10 U EFG 2013, 727

    Normen: UStG 1999 § 4 Nr 10 Buchst a, UStG 2005 § 4 Nr 10 Buchst a, UStG 1999 § 4 Nr 11, UStG 2005 § 4 Nr 11

    Erledigt durch: Urteil vom 24.07.2014, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger