24.08.2016 · Erledigtes Verfahren · EWGV 1408/71 · III R 14/13
Kindergeld, Berechtigter, Europarecht
Letzte Änderung: 24. August 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 16:42 Uhr
Ist die Vorschrift des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG, nach der derjenige Berechtigte den vorrangigen Anspruch auf Kindergeld hat, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat, auch auf grenzüberschreitende Sachverhalte anzuwenden, obwohl die Verordnungen (EG) Nr. 1408/71 und Nr. 883/2004 dem entgegenstehen (könnten)? Ist also dem im Inland lebenden Elternteil des Kindes das Kindergeld zu gewähren, obwohl das Kind in einem anderen EU-Mitgliedstaat mit dem anderen Elternteil wohnt? Spielt bei der Beurteilung der o.g. Fragen unter Umständen auch der Familienstand eine Rolle?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 14/13
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 18.12.2012 9 K 1256/11 Kg
Normen: EWGV 1408/71, EStG § 64 Abs 2 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 13.04.2016, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung