25.06.2014 · Erledigtes Verfahren · AO § 8 · I R 38/13
Wohnsitz, Wohnung, Unbeschränkte Steuerpflicht
Letzte Änderung: 25. Juni 2014, 13:52 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 16:42 Uhr
Unterhält ein im Ausland lebender Pilot einer inländischen Fluggesellschaft in einem sog. "Standby-Zimmer" - welches er zusammen mit zwei weiteren Piloten angemietet hat und das von diesen abwechselnd genutzt wird, um der Forderung des Arbeitgebers nachkommen zu können, den Dienst auch kurzfristig anzutreten - einen Wohnsitz im Sinne des § 8 AO?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 38/13
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 13.11.2012 3 K 1062/09 EFG 2013, 742
Normen: AO § 8, EStG § 1 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 13.11.2013, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung