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  • 26.02.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 2 S 2 · I R 20/13

    Bilanzänderung, Bilanzberichtigung, Änderungsrahmen, Aktivierung, Investitionszulage, Rechnungsabgrenzung

    Letzte Änderung: 26. Februar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 7. August 2013, 16:42 Uhr

    1. Auslegung von § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG: Bildet die sich aus einer Bilanzberichtigung ergebene Gewinnänderung in der Steuerbilanz den Rahmen von Bilanzänderungen oder können durch eine Bilanzänderung die sich aus einer Bilanzberichtigung resultierenden steuerlichen Folgen vollständig kompensiert werden? 2. Sind Ansprüche auf Investitionszulage bereits im Jahr der Anschaffung des Wirtschaftsgutes oder erst im Jahr der Antragstellung zu aktivieren? Sind diese Ansprüche ggf. passiv abzugrenzen und auf den gesetzlichen Verbleibenszeitraum zu verteilen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 20/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 5.2.2013 8 K 8140/09

    Normen: EStG § 4 Abs 2 S 2, EStG § 5 Abs 1, KStG § 8 Abs 1, EStG § 5 Abs 5 S 1 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 16.09.2015, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung