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  • 29.05.2013 · Anhängiges Verfahren · EWGRL 83/92 Art 19 · C-115/13

    Verbrauchssteuer, Ethylalkohol

    Letzte Änderung: 29. Mai 2013, 11:11 Uhr, Aufgenommen: 29. Mai 2013, 11:11 Uhr

    Klage der Kommission gegen Ungarn, eingereicht am 11.03.2013, mit dem Antrag,
    1. festzustellen, dass Ungarn dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Art. 19-21 der Richtlinie 92/83/EWG2 in Verbindung mit Art. 22 Abs. 7 dieser Richtlinie sowie Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 92/84/EWG verstoßen hat, dass es eine Regelung erlassen und aufrecht erhalten hat, nach der unter in der nationalen Regelung festgelegten Voraussetzungen
    a) der Verbrauchsteuersatz auf Ethylalkohol, der durch Brennereien für einen Obsterzeuger in dessen Auftrag und aus von diesem stammenden Stoffen hergestellt wird, auf 0 Forint festgesetzt wird sowie
    b) Ethylalkohol, der von Privatpersonen hergestellt wird, von der Verbrauchsteuer befreit ist;
    2. Ungarn die Kosten aufzuerlegen.

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-115/13

    Normen: EWGRL 83/92 Art 19, EWGRL 83/92 Art 21, EWGRL 83/92 Art 22 Abs 7, EWGRL 84/92 Art 3 Abs 1, EWGRL 83/92 Art 20

    Rechtsmittel: Klage der Kommission