23.02.2015 · Erledigtes Verfahren · UStG § 4 Nr 1 Buchst b · XI R 37/12
Steuerbefreiung, Innergemeinschaftliche Lieferung, Fahrzeug, Belegnachweis, Buchnachweis, Rechnungsberichtigung
Letzte Änderung: 23. Februar 2015, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 22. Mai 2013, 12:40 Uhr
Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Fahrzeuglieferungen:
Kann eine Heilung des Belegnachweises bereits durch die Vorlage berichtigter Rechnungen erreicht werden oder sind für die Heilung des Belegnachweises höhere Anforderungen zu stellen und muss hierfür ein Zugang der berichtigten Rechnungen beim Leistungsempfänger nachgewiesen oder zumindest glaubhaft gemacht werden? Ist es in diesem Zusammenhang entscheidend, ob eine Erwerbsbesteuerung im Empfängermitgliedstaat noch nachgeholt werden kann oder mangels Erreichbarkeit des Abnehmers nicht mehr möglich ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 37/12
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 20.1.2012 6 K 676/08
Normen: UStG § 4 Nr 1 Buchst b, UStG § 6a, UStDV § 17a, UStDV § 17c, UStG § 14
Erledigt durch: Urteil vom 26.11.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Verwaltung