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  • 20.12.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 2b · IV R 2/13

    Verlustzuweisungsgesellschaft, Windkraftanlage, Anschaffung, Herstellung, Verfassungswidrigkeit

    Letzte Änderung: 20. Dezember 2016, 15:15 Uhr, Aufgenommen: 22. Mai 2013, 12:40 Uhr

    Stellt die Errichtung eines Windparks einen Fall der Herstellung i.S. des § 52 Abs. 4 EStG dar und hat daher das FG die zeitliche Anwendbarkeit des § 2b EStG im Streitfall zu Unrecht bejaht? Erfüllt der streitgegenständliche Windkraftfonds bereits nicht die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Verlustzuweisungsgesellschaft? Ist § 2b EStG insbesondere aufgrund der Verletzung des Leistungsfähigkeitsprinzips und des Bestimmtheitsgebots verfassungswidrig?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 2/13

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 22.11.2012 5 K 1281/08

    Normen: EStG § 2b, EStG § 52 Abs 4, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, HGB § 255 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, GG Art 20 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 22.09.2016, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger