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  • 23.03.2016 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 · XI R 38/12

    Vorsteuerabzug, Vorsteueraufteilung, Wirtschaftliche Tätigkeit, Emission, Geschäftsführung, Tochtergesellschaft

    Letzte Änderung: 23. März 2016, 12:15 Uhr, Aufgenommen: 22. April 2013, 11:41 Uhr

    Vorsteuerabzug aus Aktienemissionskosten:
    Kann eine Führungsholding, deren Gegenstand der Erwerb, der Betrieb und die Veräußerung von Seeschiffen, einschließlich des Abschlusses von Charterverträgen und Derivaten sowie der Erwerb und die Verwaltung von in- und ausländischen Beteiligungen und Finanzanlagen (insbesondere im Bereich der Schifffahrt) ist, die gesamten Vorsteuern aus Aktienemissionskosten geltend machen, wenn sie entsprechend ihrer Konzernstrategie gegen Entgelt die Geschäftsführung bei sämtlichen Tochtergesellschaften übernommen hat? Unterhält die Holding neben ihrem wirtschaftlichen Bereich (Geschäftsführung bei den Tochtergesellschaften) auch einen bedeutenden nichtwirtschaftlichen Bereich (Halten der Beteiligungen an den Tochtergesellschaften sowie Erzielung von Beteiligungserträgen für ihre Investoren), so dass eine Vorsteueraufteilung gemäß § 15 Abs. 4 UStG vorzunehmen ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: XI R 38/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 10.10.2012 2 K 189/10 EFG 2013, 255

    Normen: UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, UStG § 15 Abs 4, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 2 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 17 Abs 5, UStG § 2 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 19.01.2016, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung