07.05.2012 · Erledigtes Verfahren · EG Art 56 · C-10/10
steuerliche Abziehbarkeit von Spenden an Einrichtungen mit Forschungsaufgaben und Lehraufgaben
Letzte Änderung: 7. Mai 2012, 12:09 Uhr, Aufgenommen: 7. April 2010, 15:36 Uhr
Klage der Kommission gegen die Republik Österreich vom 08.01.2010 mit dem Antrag, festzustellen,
- dass die Republik Österreich gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 56 EG sowie aus Artikel 40 EWR-Vertrag verstoßen hat, indem sie die steuerliche Abziehbarkeit von Spenden an Einrichtungen mit Forschungsaufgaben und Lehraufgaben lediglich im Falle von in Österreich ansässigen Einrichtungen zugelassen hat;
- dass die Republik Österreich die Kosten des Verfahrens trägt.
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-10/10
Normen: EG Art 56, EWRAbk Art 40
Erledigt durch: 16.06.2011
Rechtsmittel: Klage