21.01.2014 · Erledigtes Verfahren · UStG § 15 Abs 1 Nr 1 · V R 17/13
Vorsteuerabzug, Mietkaufmodell, Ermäßigter Steuersatz
Letzte Änderung: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr, Aufgenommen: 22. April 2013, 11:41 Uhr
1. Unterliegt der Erwerb eines Springpferdes im Rahmen eines sog. Mietkaufs dem ermäßigtem Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG und ist der Vorsteuerabzug nur unter Anwendung des ermäßigten Steuersatzes zu gewähren?
2. Kann sich ein Steuerpflichtiger nur dann unmittelbar auf die Mehrwertsteuersystemrichtlinie berufen, wenn die einschlägige Richtlinienbestimmung für ihn günstiger ist als die entsprechende Regelung des nationalen USt-Rechts?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 17/13
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 4.10.2012 16 K 193/12
Normen: UStG § 15 Abs 1 Nr 1, UStG § 12 Abs 2 Nr 1, EGRL 112/2006 Art 96, EGRL 112/2006 Art 98
Erledigt durch: Urteil vom 24.10.2013, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger