20.04.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 26b · III R 5/13
Zusammenveranlagung, Bestandskraft, Einspruch, Antrag, Änderung
Letzte Änderung: 20. April 2015, 15:15 Uhr, Aufgenommen: 22. April 2013, 11:41 Uhr
Kann ein als Einspruch eingelegter Rechtsbehelf eines steuerlich nicht beratenen Steuerpflichtigen in einen Antrag auf Änderung umgedeutet werden?
Kann ein Antrag auf Änderung, der im Zeitpunkt der Antragstellung unbegründet ist, allein infolge einer erneuten Änderung des Steuerbescheides in die Begründetheit hineinwachsen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 5/13
Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 27.1.2011 5 K 2429/04
Normen: EStG § 26b, AO § 172, AO § 347
Erledigt durch: Urteil vom 25.09.2014, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung