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  • 20.04.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 26b · III R 5/13

    Zusammenveranlagung, Bestandskraft, Einspruch, Antrag, Änderung

    Letzte Änderung: 20. April 2015, 15:15 Uhr, Aufgenommen: 22. April 2013, 11:41 Uhr

    Kann ein als Einspruch eingelegter Rechtsbehelf eines steuerlich nicht beratenen Steuerpflichtigen in einen Antrag auf Änderung umgedeutet werden?
    Kann ein Antrag auf Änderung, der im Zeitpunkt der Antragstellung unbegründet ist, allein infolge einer erneuten Änderung des Steuerbescheides in die Begründetheit hineinwachsen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 5/13

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 27.1.2011 5 K 2429/04

    Normen: EStG § 26b, AO § 172, AO § 347

    Erledigt durch: Urteil vom 25.09.2014, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung