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  • 19.06.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 36 Abs 2 S 2 Nr 3 · I R 69/12

    Körperschaftsteuer, Anrechnung, Ausland

    Letzte Änderung: 19. Juni 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 22. April 2013, 11:41 Uhr

    Ist es für die Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer ausreichend, wenn das Kreditinstitut die anrechenbare ausländische Steuer lediglich aus dem Körperschaftsteuersatz rechnerisch ableitet und bescheinigt? Ist eine Anrechnung ausländischer Körperschaftsteuer bei Fehlen einer Körperschaftsteuerbescheinigung nur dann möglich, wenn die ausgeschütteten Dividenden tatsächlich mit Körperschaftsteuer belastet waren und auch die genaue Höhe dieser Belastung nachgewiesen wird? Kann die Berechnung der Körperschaftsteuergutschrift auf eine Schätzung des einschlägigen Steuersatzes gestützt werden, wenn ein Nachweis der tatsächlich entrichteten Körperschaftsteuer fehlt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 69/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Köln 27.8.2012 2 K 2241/02 EFG 2012, 2300

    Normen: EStG § 36 Abs 2 S 2 Nr 3, EStG § 20 Abs 1 Nr 1, KStG 1991 § 44, KStG 1991 § 45, KStG 1996 § 44, KStG 1996 § 45

    Erledigt durch: Urteil vom 15.01.2015, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger