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  • 10.04.2013 · Anhängiges Verfahren · TabStG § 12 Abs 1 · C-165/13

    Beförderung und Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren

    Letzte Änderung: 10. April 2013, 11:47 Uhr, Aufgenommen: 10. April 2013, 11:47 Uhr

    Steht Art. 9 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 92/12/EWG des Rates über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren unbeschadet seines systematischen Zusammenhangs mit Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 92/12/EWG einer gesetzlichen Regelung eines Mitgliedstaats entgegen, nach der eine Person, die in einem anderen Mitgliedstaat in den steuerrechtlich freien Verkehr übergeführte verbrauchsteuerpflichtige Waren zu gewerblichen Zwecken in Besitz hält, nicht Steuerschuldner wird, wenn sie die Waren erst nach Beendigung des Vorgangs des Verbringens von einer anderen Person erworben hat?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-165/13

    Vorinstanz: BFH , Entscheidung vom 12.12.2012 (VII R 44/11)

    Normen: TabStG § 12 Abs 1, TabStG § 19, EWGRL 12/92 Art 6 Abs 1, EWGRL 12/92 Art 7 Abs 1, EWGRL 12/92 Art 7 Abs 2, EWGRL 12/92 Art 7 Abs 3, EWGRL 12/92 Art 9 Abs 1