21.02.2014 · Erledigtes Verfahren · AO § 218 Abs 2 · VII R 28/12
Abrechnung, Anrechnung, Lohnsteuer, Abfindung, Insolvenz
Letzte Änderung: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2013, 11:10 Uhr
Anrechnung nicht abgeführter Lohnsteuer:
Können die bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers als Einkünfte erfassten Lohnsteuerabzugsbeträge angerechnet werden, wenn der in Insolvenz gefallene Arbeitgeber die im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vereinbarte Abfindung nicht in voller Höhe an den Arbeitnehmer ausgezahlt, aber in der Steuerbescheinigung die auf die gesamte vereinbarte Abfindung entfallende Lohnsteuer ausgewiesen hat, ohne den gesamten ausgewiesenen Betrag an das FA abgeführt zu haben?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 28/12
Vorinstanz: Finanzgericht Münster 24.4.2012 6 K 1498/11 AO EFG 2012, 1935
Normen: AO § 218 Abs 2, EStG § 36 Abs 2 Nr 2, EStG § 19 Abs 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 12.11.2013, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung