17.12.2009 · Anhängiges Verfahren · EGV 2988/95 Art 5 · C-367/09
EURATOM, unmittelbare Wirkung in den innerstaatlichen Rechtsordnungen
Letzte Änderung: 17. Dezember 2009, 14:39 Uhr, Aufgenommen: 17. Dezember 2009, 14:39 Uhr
Vorabentscheidungsersuchen des Hof van beroep te Antwerpen (Belgien), eingereicht am 08.09.2009, zu folgenden Fragen:
1. Haben die Bestimmungen der Art. 5 und 7 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften unmittelbare Wirkung in den innerstaatlichen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten, ohne dass diese Mitgliedstaaten irgendeinen Beurteilungsspielraum haben und ohne dass die nationalen Behörden Durchführungsmaßnahmen erlassen müssen?
2. Kann eine von dem Mitgliedstaat, in dem die Ausfuhranmeldung angenommen wurde (hier: Belgien), zugelassene internationale Kontrollgesellschaft und Überwachungsgesellschaft, die eine unrichtige Entladungsbescheinigung im Sinne von Art. 18 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 (der Kommission vom 27. November 1987 über gemeinsame Durchführungsvorschriften für Ausfuhrerstattungen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen) ausgestellt hat, als ein Wirtschaftsteilnehmer im Sinne von Art. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 oder als Person, die an der Begehung einer Unregelmäßigkeit mitgewirkt hat, die für eine Unregelmäßigkeit zu haften hat oder die dafür zu sorgen hatte, dass sie nicht begangen wird, im Sinne von Art. 7 dieser Verordnung angesehen werden?
3. Kann eine Mitteilung eines Untersuchungsberichts der Wirtschaftsinspektion oder ein Schreiben mit der Aufforderung zur Vorlage ergänzender Unterlagen zum Nachweis der Abfertigung zum freien Verkehr oder ein Einschreiben, mit dem eine Sanktion verhängt wird, als Ermittlungshandlung oder Verfolgungshandlung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 3 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 angesehen werden?
Gericht: Europäischer Gerichtshof
Aktenzeichen: C-367/09
Vorinstanz: Hof van beroep te Antwerpen (Belgien)
Normen: EGV 2988/95 Art 5, EGV 2988/95 Art 7, EWGV 3665/87 Art 18 Abs 2 Buchst c, EGV 2988/95 Art 1, EGV 2988/95 Art 3 Abs 1 UAbs 3
Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen