21.07.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · VIII R 50/12
Pensionszusage, Fremdvergleich, Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten, Schätzung, Einnahmeüberschussrechnung, Vermietung und Verpachtung, Werbungskosten
Letzte Änderung: 21. Juli 2015, 10:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2013, 11:31 Uhr
1. Hält die der Ehefrau des Klägers im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses gewährte Pensionszusage einem Fremdvergleich stand (Streitjahr 2005)?
2. Ist die durch das Finanzamt vorgenommene Erhöhung erklärter Honorareinnahmen der selbständig tätigen Klägerin infolge einer nicht vorgelegten Einnahmenüberschussrechnung sowie erklärter Einkünfte der Kläger aus Vermietung und Verpachtung aufgrund nicht belegter Werbungskosten rechtmäßig (Streitjahr 2005)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 50/12
Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 22.8.2011 5 K 1639/07
Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 9, AO § 162
Erledigt durch: Urteil vom 15.04.2015, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger