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  • 21.01.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 1 · I R 109/10

    Verdeckte Gewinnausschüttung, Einkünfteerzielungsabsicht, Ausländische Kapitalgesellschaft, Ferienhaus

    Letzte Änderung: 21. Januar 2013, 11:31 Uhr, Aufgenommen: 21. Januar 2013, 11:31 Uhr

    Führt die unentgeltliche Überlassung einer im Besitz einer ausländischen Kapitalgesellschaft befindlichen Immobilie an den Anteilseigner bei diesem zu Einkünften aus Kapitalvermögen in Form von verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn die Gesellschaft mangels einer auf Gewinnerzielung gerichteten Tätigkeit keiner Einkommensbesteuerung unterliegt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 109/10

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 29.10.2010 3 K 1342/09 E

    Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 1, EStG § 20 Abs 1 Nr 1 S 2

    Erledigt durch: Urteil vom 12.6.2013

    Rechtsmittelführer: Verwaltung