23.02.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32d Abs 2 Nr 3 S 1 · VIII R 48/12
Werbungskosten, Schuldzinsen, Bürgschaft, Insolvenz, Regelbesteuerung
Letzte Änderung: 23. Februar 2015, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2012, 11:15 Uhr
Können Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen durch Option zur Regelbesteuerung gemäß § 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 EStG abgezogen werden, wenn der zu 37,5% an einer GmbH beteiligte Kläger Zinsaufwendungen zur Refinanzierung einer Inanspruchnahme aus einer Bürgschaftsverpflichtung anlässlich der Insolvenz der GmbH zu tragen hatte und bereits im Jahr der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr mit Zuteilungen oder Rückzahlungen aus der Masse zu rechnen war, eine Löschung der GmbH im Handelsregister jedoch nicht erfolgt ist?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 48/12
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 4.10.2012 12 K 993/12 E
Normen: EStG § 32d Abs 2 Nr 3 S 1, EStG § 20 Abs 9
Erledigt durch: Urteil vom 21.10.2014, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung