26.02.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 18 Abs 3 · VIII R 47/12
Mitunternehmeranteil, Veräußerung, Gegenleistung, Bestimmtheit, Ermäßigter Steuersatz
Letzte Änderung: 26. Februar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2012, 11:15 Uhr
Liegt eine nach §§ 16 i.V.m. 18 Abs. 3, 34 EStG steuerbegünstigte Mitunternehmeranteilsveräußerung vor, wenn ein Gesellschafter Mitunternehmeranteile an einer in der Rechtsform einer GbR betriebenen laborärztlichen Gemeinschaftspraxis überträgt und als Gegenleistung jeweils ein wertgesicherter Höchstbetrag vereinbart wird, der dergestalt zu tilgen ist, dass dem Veräußerer ein obligatorischer und im begrenzten Rahmen ein fakultativer Anteil am Gewinnbezugsrecht der Erwerber bis zur vollständigen Tilgung der Höchstbeträge gebührt und darüber hinaus sichergestellt wird, dass ggf. verbleibende Höchstbeträge spätestens im Zeitpunkt des Ausscheidens bzw. der Praxisaufgabe in festen Raten bzw. einem Einmalbetrag zu zahlen sein würden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 47/12
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 11.10.2012 11 K 4736/07 F
Normen: EStG § 18 Abs 3, EStG § 16 Abs 2, EStG § 34
Erledigt durch: Urteil vom 27.10.2015, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger