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  • 19.06.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 1 · VIII R 44/12

    Vermögensverwaltungsgebühr, Werbungskosten, Abgeltung, Missbrauch

    Letzte Änderung: 19. Juni 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Dezember 2012, 11:15 Uhr

    Stellt die Zahlung einer Vorabverwaltungsgebühr im Streitjahr 2007 für eine Kapitalanlage im Rahmen eines sog. Grand-Slam Programms in Höhe von mehr als 40% der zu leistenden Einmalzahlung bei einer gesamten Vertragslaufzeit von 30 Jahren im Hinblick auf den mit Einführung der Abgeltungssteuer ab 2009 geltenden Ausschluss des Werbungskostenabzugs den Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts nach § 42 AO dar?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 44/12

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 12.9.2012 4 K 316/10

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 20, EStG § 20 Abs 9, AO § 42 Abs 2

    Erledigt durch: Urteil vom 24.02.2015, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung