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  • 16.03.2007 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8 Abs 3 · I R 61/05

    Erfolgsabhängigkeit, Beitragsrückerstattung, Rückstellung

    Letzte Änderung: 16. März 2007, 12:14 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    Rückstellungen bei Versicherungsunternehmen für Beitragsrückerstattungen:

    Sind Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen i.S.v. § 21 KStG erfolgsabhängig, wenn sie sich nach dem Jahresüberschuss bemessen? Ist dies auch dann der Fall, wenn der Versicherer aufgrund einer geschäftsplanmäßigen Erklärung zu einer am Jahresüberschuss orientierten Beitragsrückerstattung verpflichtet ist?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 61/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 11.5.2005 VI 131/03 EFG 2005, 1643

    Normen: KStG § 8 Abs 3, KStG § 21, KStG § 31 Abs 1 Nr 4

    Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 07.03.2007.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger