23.02.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · X R 32/12
Betriebsausgabe, Photovoltaik, Sanierung, Gebäude, Betriebliche Veranlassung, Aufteilung
Letzte Änderung: 23. Februar 2015, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. November 2012, 13:22 Uhr
Aufwendungen für die Dachsanierung vor Installation einer Photovoltaikanlage als Betriebsausgaben: Können Aufwendungen für die Dachsanierung eines zum Privatvermögen gehörenden Gebäudes nicht (anteilig) im Wege einer Aufwandseinlage bei der Ermittlung des gewerblichen Gewinns für die auf dem Dach errichtete Photovoltaikanlage als Betriebsausgaben berücksichtigt werden? Keine betriebliche Veranlassung - keine Aufteilung entsprechend dem BFH-Beschluss v. 21.09.2009 GrS 1/06 (BStBl II 2010, 672) und dem zum Umsatzsteuerrecht ergangenen BFH-Urteil XI R 26/11 (BFH/NV 2012, 1192)?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: X R 32/12
Vorinstanz: Finanzgericht München 2.8.2012 15 K 770/12
Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1 S 2
Erledigt durch: Urteil vom 16.09.2014, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung