29.08.2013 · Erledigtes Verfahren · ZK Art 29 · VII R 56/11
Einfuhrabgaben, Nacherhebung, Lizenzgebühren, Zollwert, Transaktionswert, Akteneinsicht, Steuergeheimnis
Letzte Änderung: 29. August 2013, 19:01 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2012, 13:05 Uhr
Nacherhebung von Einfuhrabgaben wegen nachträglicher Hinzurechnung von (nicht vom Zollschuldner zu entrichtenden, ihm der Höhe nach unbekannten) Lizenzgebühren zum Zollwert.
Hat der Zollschuldner im Rahmen der Akteneinsicht einen Anspruch auf Einsicht in die ungeschwärzten Fassungen der Prüfungsberichte über die Lizenznehmer und Lizenzvereinbarungen, aufgrund derer der Zollwert erhöht worden ist?
Können dem Zollwert Lizenzzahlungen zugeschlagen werden, die zum maßgebenden Zeitpunkt weder geschuldet noch entrichtet worden und dem Zollwertanmelder nicht bekannt sind?
Ist die Transaktionsmethode zur Bestimmung des Zollwerts anzuwenden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VII R 56/11
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 7.6.2011 11 K 2758/10
Normen: ZK Art 29, ZK Art 31, FGO § 78, GG Art 19 Abs 4
Erledigt durch: Beschluss nach § 126a FGO vom 04.07.2013.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger