22.04.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 2 · III R 33/12
Einkunftsgrenze, Gewinnermittlungsart, Wahlrecht, Bindung
Letzte Änderung: 22. April 2013, 11:41 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2012, 13:05 Uhr
Kann bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge des Kindes eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zugrunde gelegt werden, obwohl bei der Einkommensbesteuerung des Kindes der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wurde?
Besteht Bindungswirkung hinsichtlich der Ausübung des Wahlrechts?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: III R 33/12
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 13.12.2011 14 K 82/11
Normen: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3
Erledigt durch: Urteil vom 20.12.2012, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger