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  • 22.04.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 2 · III R 33/12

    Einkunftsgrenze, Gewinnermittlungsart, Wahlrecht, Bindung

    Letzte Änderung: 22. April 2013, 11:41 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2012, 13:05 Uhr

    Kann bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge des Kindes eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zugrunde gelegt werden, obwohl bei der Einkommensbesteuerung des Kindes der Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt wurde?
    Besteht Bindungswirkung hinsichtlich der Ausübung des Wahlrechts?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 33/12

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 13.12.2011 14 K 82/11

    Normen: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 20.12.2012, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger