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  • 21.02.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b · III R 10/12

    Kindergeld, Wohnsitz, Polen, Unbeschränkte Steuerpflicht, Zeitraum

    Letzte Änderung: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr, Aufgenommen: 22. Oktober 2012, 13:05 Uhr

    Hat ein polnischer sozialversicherungspflichtig beschäftigter Saisonarbeiter (Mai bis Juli) mit Familienwohnsitz in Polen, der nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wurde, Anspruch auf Kindergeld für das gesamte Kalenderjahr? Oder ist der Tatbestand des § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG nur für Zeiträume erfüllt, in denen tatsächlich inländische Einkünfte erzielt wurden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: III R 10/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 6.2.2012 10 K 1346/11 Kg

    Normen: EStG § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b, EStG § 1 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 18.07.2013, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger