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  • 14.05.2010 · Erledigtes Verfahren · EG Art 43 · C-337/08

    Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft, Besteuerungswahlrecht

    Letzte Änderung: 14. Mai 2010, 12:55 Uhr, Aufgenommen: 3. November 2008, 13:59 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden, eingereicht am 21.7.2008, zu der Frage:
    Ist Art. 43 EG in Verbindung mit Art. 48 EG dahin auszulegen, dass er dem entgegensteht, dass durch die nationale Regelung eines Mitgliedstaats wie der unter Punkt 3.4 dieses Urteils dargestellten, wonach eine Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaft die Wahl treffen können, dass die von ihnen geschuldete Steuer bei der in diesem Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft so erhoben wird, als handelte es sich um einen einzigen Steuerpflichtigen, diese Wahlmöglichkeit Gesellschaften vorbehalten wird, die hinsichtlich der Besteuerung ihres Gewinns der Steuerhoheit des betreffenden Mitgliedstaats unterliegen?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-337/08

    Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden

    Normen: EG Art 43, EG Art 48

    Erledigt durch: Urteil vom 25.02.2010

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen