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  • 25.06.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 · IX R 37/12

    Schuldzinsen, Umqualifizierung, Vermietung, Liebhaberei

    Letzte Änderung: 25. Juni 2014, 13:52 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2012, 11:40 Uhr

    Abzug von Schuldzinsen bei Umqualifizierung von einer Vermietungstätigkeit hin zur Liebhaberei - Sind Schuldzinsen mit Blick auf die Änderung der Rechtsprechung zu nachträglichen Schuldzinsen BFH-Urteil vom 20. Juni 2012 IX R 67/10, die wirtschaftlich auf die Zeit nach Umqualifizierung der Vermietungstätigkeit als Liebhaberei entfallen, insoweit abziehbar, als sie auch im Falle einer Veräußerung des Grundstücks im Zeitpunkt der Umqualifizierung abziehbar gewesen wären?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 37/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 4.7.2012 9 K 4673/08 E

    Normen: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 1, EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 21.01.2014, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung