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  • 21.02.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 3c Abs 1 · IX R 33/12

    Abgeordneter, Werbungskosten, Aufwandsentschädigung

    Letzte Änderung: 21. Februar 2014, 10:55 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2012, 11:40 Uhr

    Sind Kosten des Wahlprüfungsverfahrens zum Erhalt eines Abgeordnetenmandats nicht als Werbungskosten abzugsfähig, soweit die Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (Kostenpauschale) der Mandatstätigkeit stehen (anteilige Berücksichtigung als Werbungskosten im Verhältnis steuerpflichtige Einnahmen/Gesamteinnahmen) oder generell durch § 22 Nr. 4 Satz 2 EStG nicht abzugsfähig, da durch die Kostenpauschale abgegolten? Auslegung des Begriffs "durch das Mandat veranlasste Aufwendungen"?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IX R 33/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Berlin-Brandenburg 13.6.2012 12 K 12096/09

    Normen: EStG § 3c Abs 1, EStG § 22 Nr 4 S 2

    Erledigt durch: Beschluss vom 20.12.2013, unzulässig.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung