19.12.2008 · Erledigtes Verfahren · AO § 42 · V R 31/06
Vorsteuerabzug, Herstellungskosten, Gesellschaft, Gesellschafter, Finanzierung, Finanzierbarkeit, Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten
Letzte Änderung: 19. Dezember 2008, 10:32 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr
Kann eine GbR für die Errichtung eines Stalles auf dem Grundstück der Gesellschafter-Ehegatten, der anschließend umsatzsteuerpflichtig an den seinen Umsatz nach Durchschnittsätzen besteuernden Gesellschafter, der auch Miteigentümer des Grundstücks ist, vermietet wird, einen Vorsteuerabzug beanspruchen, wenn sich die Gestaltung als rechtsmissbräuchlich darstellt, weil der Gesellschafter bereits vor Gründung der GbR den Bauantrag gestellt hat, die Baugenehmigung und die Schlussabnahme --trotz zwischenzeitlicher Existenz der GbR-- gegenüber ihm erging, die GbR ihre Vermieterstellung nicht aus eigener wirtschaftlicher Kraft ausfüllen kann und diese der Steuerminderung dient?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 31/06
Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 26.1.2005 12 K 493/00 EFG 2005, 761
Normen: AO § 42, UStG § 15 Abs 1 Nr 1, UStG § 24 Abs 1
Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger