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  • 29.08.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 9 Abs 5 · VI R 41/12

    Verpflegungsmehraufwand, Einsatzwechseltätigkeit, Auswärtstätigkeit, Entleiher, Hafen

    Letzte Änderung: 29. August 2013, 19:01 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2012, 11:40 Uhr

    Ist die Dreimonatsfrist des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG bei dem Ansatz der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen eines (Hafen-) Leiharbeiters anzuwenden, der seine Arbeitsleistung nach täglicher Orderabfrage bei verschiedenen Vertragsfirmen (Entleiher) im großräumigen Hafengebiet erbringt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 41/12

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 9.5.2012 4 K 216/11

    Normen: EStG § 9 Abs 5, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5

    Erledigt durch: Urteil vom 15.05.2013, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger