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  • 25.06.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b · VI R 40/12

    Telearbeitsplatz, Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Mittelpunkt der Betätigung

    Letzte Änderung: 25. Juni 2014, 13:52 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2012, 11:40 Uhr

    Ist insbesondere aufgrund der die Einrichtung des Telearbeitsplatzes betreffenden Regelungen der Dienstvereinbarung der vom Arbeitnehmer an zwei Tagen in der Woche genutzte Raum nicht dem Typus des häuslichen Arbeitszimmers gleichzustellen, der dem Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG unterliegt?
    Unter welchen Voraussetzungen hat das Eingehen eines Telearbeitsverhältnisses zur Folge, dass kein anderer Arbeitsplatz i.S. des § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zur Verfügung steht?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 40/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 19.1.2012 4 K 1270/09 EFG 2012, 1625

    Normen: EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b, EStG § 9 Abs 5

    Erledigt durch: Urteil vom 26.02.2014, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung