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  • 18.12.2014 · Erledigtes Verfahren · UmwStG § 12 Abs 2 · I R 58/12

    Übernahmegewinn, Übernahmeverlust, Verschmelzung

    Letzte Änderung: 18. Dezember 2014, 11:15 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2012, 11:40 Uhr

    Bleibt der im Rahmen der Verschmelzung zweier Lebensversicherungsunternehmen entstandene Übernahmeverlust gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 UmwStG außer Ansatz? Ist § 12 Abs. 2 S. 2 UmwStG wörtlich auszulegen und bezieht sich die Verweisung auf § 8b KStG ausschließlich auf Übernahmegewinne?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 58/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 9.7.2012 6 K 5258/09

    Normen: UmwStG § 12 Abs 2, KStG § 8b

    Erledigt durch: Urteil vom 30.07.2014, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung