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  • 29.11.2013 · Erledigtes Verfahren · AO § 8 · I R 50/12

    Wohnsitz, Wohnung, Unbeschränkte Steuerpflicht

    Letzte Änderung: 29. November 2013, 12:56 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2012, 11:40 Uhr

    Unterhält ein im Ausland lebender Pilot einer inländischen Fluggesellschaft in einem sog. "Standby-Zimmer" - welches er zusammen mit zwei weiteren Piloten angemietet hat und das von diesen abwechselnd genutzt wird, um der Forderung des Arbeitgebers nachkommen zu können, den Dienst ausgeruht und pünktlich anzutreten - einen Wohnsitz im Sinne des § 8 AO?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 50/12

    Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 12.4.2012 3 K 1061/09

    Normen: AO § 8, EStG § 1 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 10.04.2013, Zurückverweisung.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung