29.11.2013 · Erledigtes Verfahren · AO § 8 · I R 50/12
Wohnsitz, Wohnung, Unbeschränkte Steuerpflicht
Letzte Änderung: 29. November 2013, 12:56 Uhr, Aufgenommen: 21. September 2012, 11:40 Uhr
Unterhält ein im Ausland lebender Pilot einer inländischen Fluggesellschaft in einem sog. "Standby-Zimmer" - welches er zusammen mit zwei weiteren Piloten angemietet hat und das von diesen abwechselnd genutzt wird, um der Forderung des Arbeitgebers nachkommen zu können, den Dienst ausgeruht und pünktlich anzutreten - einen Wohnsitz im Sinne des § 8 AO?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 50/12
Vorinstanz: Hessisches Finanzgericht 12.4.2012 3 K 1061/09
Normen: AO § 8, EStG § 1 Abs 1
Erledigt durch: Urteil vom 10.04.2013, Zurückverweisung.
Rechtsmittelführer: Verwaltung