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  • 10.06.2013 · Erledigtes Verfahren · EGRL 112/2006 · C-271/12

    Mehrwertsteuer, Vorsteuerabzug, Dienstleistung, Rechnung

    Letzte Änderung: 10. Juni 2013, 15:43 Uhr, Aufgenommen: 29. August 2012, 11:43 Uhr

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour d'appel Mons (Belgien), eingereicht am 01.06.2012, zu folgenden Fragen:
    1. Hat ein Mitgliedstaat das Recht, den Vorsteuerabzug gegenüber steuerpflichtigen Dienstleistungsempfängern abzulehnen, die Rechnungen besitzen, die zwar lückenhaft sind, aber durch die Erbringung von Informationen zum Beweis des tatsächlichen Vorliegens, der Natur und des Betrags der verrechneten Umsätze (Verträge, Wiederherstellung von Zahlen aufgrund von Erklärungen an das nationale Amt für soziale Sicherheit, Informationen über die Funktionsweise der betroffenen Unternehmensgruppe, ...) vervollständigt sind?
    2. Muss ein Mitgliedstaat, der den Vorsteuerabzug gegenüber steuerpflichtigen Dienstleistungsempfängern aufgrund der Ungenauigkeit der Rechnungen ablehnt, nicht feststellen, dass die Rechnungen dann ebenfalls zu ungenau sind, um die Mehrwertsteuer zahlen zu können? Ist folglich ein Mitgliedstaat, um den Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer zu gewährleisten, nicht gehalten, den Gesellschaften, die die so in Frage gestellten Dienstleistungen erbracht haben, die Erstattung der an ihn gezahlten Mehrwertsteuer zu bewilligen?

    Gericht: Europäischer Gerichtshof

    Aktenzeichen: C-271/12

    Vorinstanz: Cour d'appel Mons (Belgien)

    Normen: EGRL 112/2006

    Erledigt durch: Urteil vom 08.05.2013

    Rechtsmittel: Vorabentscheidungsersuchen