21.10.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 6 Abs 1 Nr 3a · I R 46/12
Rückstellung, Abbruchverpflichtung, Miete
Letzte Änderung: 21. Oktober 2014, 10:45 Uhr, Aufgenommen: 21. August 2012, 14:34 Uhr
Bildung einer Rückstellung wegen der Verpflichtung zum Abbruch von Baulichkeiten auf einem von der Klägerin gemieteten Grundstück: Ist eine Rückstellung neu zu bewerten, wenn bei einem befristeten Mietvertrag Verlängerungsoptionen in Anspruch genommen werden? Ist für die Bewertung der Rückstellung nunmehr die gesamte Mietdauer als Ansammlungszeitraum zu berücksichtigen und eine Minderung der Rückstellung erfolgswirksam aufzulösen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 46/12
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 10.5.2012 6 K 108/10
Normen: EStG § 6 Abs 1 Nr 3a, HGB § 249 Abs 2, EStG § 5 Abs 1, KStG § 8 Abs 1, GewStG § 7 S 1
Erledigt durch: Urteil vom 02.07.2014, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Verwaltung