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  • 21.09.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · VIII R 24/12

    Arbeitszimmer, Nutzung, Aufteilung, Privatanteil, Betriebsausgabe

    Letzte Änderung: 21. September 2016, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2012, 10:59 Uhr

    Können Aufwendungen für einen auch beruflich genutzten Raum vor dem Hintergrund der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/09 (BFHE 227,1, BStBl II 2010, 672) im Hinblick auf einen Abzug der beruflich veranlassten Aufwendungen als Betriebsausgaben in einen privaten und einen beruflichen Nutzungsanteil aufgeteilt werden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 24/12

    Vorinstanz: Finanzgericht München 31.5.2011 13 K 2979/10

    Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1

    Erledigt durch: Urteil vom 22.03.2016, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger