21.09.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 4 Abs 4 · VIII R 24/12
Arbeitszimmer, Nutzung, Aufteilung, Privatanteil, Betriebsausgabe
Letzte Änderung: 21. September 2016, 11:00 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2012, 10:59 Uhr
Können Aufwendungen für einen auch beruflich genutzten Raum vor dem Hintergrund der Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 21. September 2009 GrS 1/09 (BFHE 227,1, BStBl II 2010, 672) im Hinblick auf einen Abzug der beruflich veranlassten Aufwendungen als Betriebsausgaben in einen privaten und einen beruflichen Nutzungsanteil aufgeteilt werden?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 24/12
Vorinstanz: Finanzgericht München 31.5.2011 13 K 2979/10
Normen: EStG § 4 Abs 4, EStG § 12 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 22.03.2016, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger