19.06.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 6 · VIII R 16/12
Steuerpflicht, Zinsen, Kapitallebensversicherung, Darlehen, Verwendung, Doppelhaus
Letzte Änderung: 19. Juni 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 23. Juli 2012, 10:59 Uhr
Dient ein Darlehen noch unmittelbar und ausschließlich der Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts i.S. von § 10 Abs. 2 S. 2 Buchst. a EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung, wenn es ursprünglich als Teil eines Gesamtfinanzierungskonzepts --neben anderen Fremdmitteln-- zur Anschaffung oder Herstellung von zwei begünstigten Wirtschaftsgütern (Doppelhaushälften) verwendet wurde, und es nach Veräußerung eines der begünstigten und mitfinanzierten Wirtschaftsgüter --und der Rückführung von Fremdmitteln aus dem Veräußerungserlös-- als Restschuld verbleibt, ohne den zuvor schon fremdfinanzierten Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des behaltenen Wirtschaftsguts zu übersteigen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 16/12
Vorinstanz: Finanzgericht München 20.10.2010 9 K 2830/10 EFG 2011, 522
Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 6, EStG § 10 Abs 2 S 2 Buchst a
Erledigt durch: Urteil vom 02.12.2014, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger