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  • 21.04.2008 · Erledigtes Verfahren · UStG § 10 Abs 1 S 1 · V R 15/06

    Entgelt, Beförderung, Arbeitnehmer, Sammelbeförderung, Arbeitsplatz, Bemessungsgrundlage

    Letzte Änderung: 21. April 2008, 10:47 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    1. Ist das Entgelt, das die Arbeitnehmer für Sammelbeförderungen zur Arbeitsstelle an den Arbeitgeber entrichten, der Umsatzsteuer zu unterwerfen?

    2. Unterliegt der Differenzbetrag zwischen dem von den Arbeitnehmern gezahlten Beförderungsentgelt (hier: Fahrpreis von 1 DM je Arbeitstag und Arbeitnehmer) und den -geringeren- Kosten, die dem Arbeitgeber durch die Beförderungsleistungen entstanden sind, der Umsatzsteuer, wenn die insoweit unentgeltliche Beförderung angesichts der Schwierigkeiten der Arbeitnehmer, andere geeignete Verkehrsmittel zum Erreichen der Arbeitsstelle zu benutzen, nicht zu unternehmensfremden Zwecken erbracht wurde?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 15/06

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 19.1.2005 5 K 3083/03 U EFG 2006,1016

    Normen: UStG § 10 Abs 1 S 1, UStG § 10 Abs 5 Nr 2

    Erledigt durch: Urteil vom 15.11.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung