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  • 25.06.2014 · Erledigtes Verfahren · EStG § 34 Abs 1 · X R 10/12

    Tarifermäßigung, Ermäßigter Steuersatz, Umsatzsteuer, Erstattung, Glücksspiel

    Letzte Änderung: 25. Juni 2014, 13:52 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2012, 09:55 Uhr

    Ist die bei einem Betrieb von Glücksspielgeräten als Einmalbetrag im Jahr 2005 zu erfassende Erstattung zu Unrecht gezahlter Umsatzsteuer für die Jahre 1997 bis 2002 als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG i.V.m. § 34 Abs. 1 EStG mit dem ermäßigten Steuersatz zu besteuern?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 10/12

    Vorinstanz: Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt 17.3.2011 5 K 518/09

    Normen: EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 4, EStG § 5 Abs 1, HGB § 252 Abs 1 Nr 4

    Erledigt durch: Urteil vom 25.02.2014, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger