21.06.2013 · Erledigtes Verfahren · UmwStG § 12 Abs 2 · I R 28/12
Verschmelzung, Teilwertabschreibung, Hinzurechnung, Anschaffungskosten
Letzte Änderung: 21. Juni 2013, 12:27 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2012, 09:55 Uhr
Ist im Falle der Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft nach vorangegangener Verschmelzung zweier Schwestergesellschaften bei der Gewinnermittlung der Muttergesellschaft, der Klägerin, ein Hinzurechnungsbetrag nach § 12 Absatz 2 Satz 2 UmwStG 1995 zu berücksichtigen? Ist eine Hinzurechnung nach § 12 Absatz 2 Satz 2 UmwStG 1995 nicht nur im Falle der Aufwärtsverschmelzung einer Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft vorzunehmen, sondern immer dann, wenn das Übernahmeergebnis gemäß § 12 Absatz 2 Satz 1 UmwStG 1995 außer Ansatz bleibt und die zuvor teilwertberichtigten Anteile untergehen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: I R 28/12
Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 27.2.2012 6 K 119/10
Normen: UmwStG § 12 Abs 2
Erledigt durch: Zurücknahme der Klage.
Rechtsmittelführer: Verwaltung