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  • 21.06.2013 · Erledigtes Verfahren · UmwStG § 12 Abs 2 · I R 28/12

    Verschmelzung, Teilwertabschreibung, Hinzurechnung, Anschaffungskosten

    Letzte Änderung: 21. Juni 2013, 12:27 Uhr, Aufgenommen: 21. Juni 2012, 09:55 Uhr

    Ist im Falle der Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft nach vorangegangener Verschmelzung zweier Schwestergesellschaften bei der Gewinnermittlung der Muttergesellschaft, der Klägerin, ein Hinzurechnungsbetrag nach § 12 Absatz 2 Satz 2 UmwStG 1995 zu berücksichtigen? Ist eine Hinzurechnung nach § 12 Absatz 2 Satz 2 UmwStG 1995 nicht nur im Falle der Aufwärtsverschmelzung einer Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft vorzunehmen, sondern immer dann, wenn das Übernahmeergebnis gemäß § 12 Absatz 2 Satz 1 UmwStG 1995 außer Ansatz bleibt und die zuvor teilwertberichtigten Anteile untergehen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 28/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 27.2.2012 6 K 119/10

    Normen: UmwStG § 12 Abs 2

    Erledigt durch: Zurücknahme der Klage.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung