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  • 21.03.2014 · Erledigtes Verfahren · AO § 227 · VII R 8/12

    Stromsteuer, Erstattung, Billigkeit, Ermessen, Verhältnismäßigkeit, Treu und Glauben

    Letzte Änderung: 21. März 2014, 09:27 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2012, 17:59 Uhr

    Antrag des Energieversorgungsunternehmens auf Erstattung von Stromsteuer wegen Forderungsausfällen infolge Tod oder Insolvenz der Endverbraucher und Uneinbringlichkeit bereits titulierter Forderungen.
    Ist ein sachlicher Billigkeitserlass der nicht überwälzbaren besonderen Verbrauchsteuer geboten, wenn der Steuerträger nicht in der Lage ist, die Stromsteuer über den Preis an den Versorger (Steuerschuldner) zu entrichten?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VII R 8/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Hamburg 20.1.2012 4 K 51/10

    Normen: AO § 227, EnergieStG § 60, StromStG § 1 Abs 3

    Erledigt durch: Urteil vom 17.12.2013, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger