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  • 22.04.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 32 Abs 4 S 2 · VI R 14/12

    Kindergeld, Eigene Einkünfte, Studium, Praktikum, Regelmäßige Arbeitsstätte, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Dienstreise

    Letzte Änderung: 22. April 2013, 11:41 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2012, 17:59 Uhr

    Sind im Rahmen eines Studiums durchgeführte Fahrten zur Praktikumsstätte und zur Fachhochschule nach Dienstreisegrundsätzen oder als Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte bei der Ermittlung der Einkünfte eines Kindes zu berücksichtigen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 14/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Nürnberg 11.11.2010 7 K 1081/2009

    Normen: EStG § 32 Abs 4 S 2, EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 1 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 16.01.2013, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger