Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 28.02.2013 · Erledigtes Verfahren · EStG § 33 Abs 1 · VI R 13/12

    Außergewöhnliche Belastung, Legasthenie, Internat, Nachweis, Attest, Amtsarzt, Verfassungsmäßigkeit, Rückwirkung

    Letzte Änderung: 28. Februar 2013, 12:12 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2012, 17:59 Uhr

    Ist die rückwirkende Anwendung von § 33 Abs. 4 EStG i.V.m. § 64 EStDV i.d.F. des StVereinfG 2011 im Veranlagungszeitraum 2007 mit dem GG vereinbar, so dass der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit einer krankheitsbedingten Maßnahme (hier: auswärtige Unterbringung eines an Legasthenie leidenden Kindes in einem Internat sowie Besuchsfahrten) stets durch ein / eine vor Einleitung dieser Maßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten / ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes erbracht werden muss?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VI R 13/12

    Vorinstanz: Finanzgericht Münster 18.1.2012 11 K 317/09 E EFG 2012, 702

    Normen: EStG § 33 Abs 1, EStG § 33 Abs 4, EStDV § 64 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst c, EStDV § 64 Abs 1 S 2, EStDV § 84 Abs 3f

    Erledigt durch: Zurücknahme der Revision.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger