26.02.2016 · Erledigtes Verfahren · EStG § 16 Abs 3 S 1 · IV R 8/12
Realteilung, Stille Reserven, Gesamtplan
Letzte Änderung: 26. Februar 2016, 09:30 Uhr, Aufgenommen: 21. Mai 2012, 17:59 Uhr
Stellt sich die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens auf Mitunternehmerschaften, an der die Gesellschafter der real geteilten Personengesellschaft beteiligt sind, als gewinnneutrale Realteilung dar? Liegt in der Einbringung der Mitunternehmeranteile in jeweils neu gegründete KG und der anschließenden Übertragung von Wirtschaftsgütern auf diese jeweilige KG ein schädlicher Gesamtplan?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: IV R 8/12
Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 9.2.2012 3 K 1348/10 F
Normen: EStG § 16 Abs 3 S 1, EStG § 16 Abs 3 S 2, AO § 42
Erledigt durch: Urteil vom 16.12.2015, durcherkannt.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger