22.05.2013 · Erledigtes Verfahren · UStG 2005 § 15 Abs 1 Nr 1 · V R 37/11
Vorsteuerabzug, Absicht, Entnahme, Provision
Letzte Änderung: 22. Mai 2013, 12:59 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2012, 10:57 Uhr
1. Ist der Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn er bereits bei Leistungsbezug beabsichtigt, die bezogene Leistung nicht für seine wirtschaftliche Tätigkeit, sondern ausschließlich und unmittelbar für eine unentgeltliche Entnahme i.S. von § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 bis 3 UStG zu verwenden?
2. Ist es im Hinblick auf den Grundsatz der direkten und unmittelbaren Zuordnung unerheblich, dass mit der Eigenbedarfsbestellung --mittelbar-- bezweckt wird, eine Provisionsberechtigung herzustellen und damit steuerpflichtige Umsätze (Provisionen für Weiterempfehlung) zu erzielen?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: V R 37/11
Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 30.11.2011 5 K 262/10
Normen: UStG 2005 § 15 Abs 1 Nr 1, UStG § 3 Abs 1b S 1 Nr 1
Erledigt durch: Urteil vom 03.01.2013, unbegründet.
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger