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  • 19.06.2015 · Erledigtes Verfahren · EStG § 5 Abs 1 · IV R 62/11

    Versicherungsvertreter, Rückstellung, Nachbetreuung, Erfüllungsrückstand, Personengesellschaft

    Letzte Änderung: 19. Juni 2015, 13:30 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2012, 10:57 Uhr

    Darf ein Versicherungsvertreter, der von dem Versicherungsunternehmen die Abschlussprovision nicht nur für die Vermittlung der Versicherung, sondern auch für die weitere Betreuung des Versicherungsvertrages erhalten hat, im Hinblick auf die zukünftige Betreuungsverpflichtung Rückstellungen wegen Erfüllungsrückstands bilden?
    Ist bei der Rückstellungsbildung zwischen dynamischen und nicht dynamischen Lebensversicherungsverträgen zu unterscheiden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 62/11

    Vorinstanz: Sächsisches Finanzgericht 17.6.2010 4 K 154/07

    Normen: EStG § 5 Abs 1, HGB § 249 Abs 1 S 1

    Erledigt durch: Urteil vom 22.01.2015, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger