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  • 21.04.2008 · Erledigtes Verfahren · UStDV § 17a Abs 2 Nr 1 · V R 71/05

    Innergemeinschaftliche Lieferung, Belegnachweis, Bestimmungsort, Abholung, Ausfuhrlieferung

    Letzte Änderung: 21. April 2008, 10:47 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    1. Ist der beleg- und buchmäßige Nachweis einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung an einen französischen Käufer auch dann ausnahmsweise als erfüllt anzusehen, wenn eine der in den Soll-Vorschriften des §§ 17a II Nr. 1 - 4; 17c II Nr.1 bis 9 UStDV genannten Angaben nicht aufgezeichnet worden ist, sich aus der Gesamtbetrachtung aber eindeutig ergibt, dass eine innergemeinschaftliche Lieferung stattgefunden hat?

    2. Ist in sog. Abholfällen mit unstreitig wahrheitsgemäßer Bestätigung des Kraftfahrtbundesamtes oder einer anderen Bundesbehörde, dass das KFZ nie mehr in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet worden ist, die Aufzeichnung der Versendung und des Bestimmungsortes gemäß §§ 17a II Nr. 4; 17c Abs. 2 Nr. 8 und Nr. 9 UStDV verzichtbar, wenn der Abholer eine auf ihn ausgestellte Vollmacht vorlegt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 71/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Rheinland-Pfalz 10.2.2005 6 K 1737/03 EFG 2006,451

    Normen: UStDV § 17a Abs 2 Nr 1, UStDV § 17c Abs 2 Nr 8, UStG § 6a J: 1999

    Erledigt durch: Urteil vom 08.11.2007, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger