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  • 21.12.2009 · Erledigtes Verfahren · UStG § 2 Abs 3 J: 1993 · V R 70/05

    Unternehmer, Unternehmereigenschaft, Wettbewerbsverzerrung, Juristische Person des öffentlichen Rechts, Vermietung

    Letzte Änderung: 21. Dezember 2009, 12:00 Uhr, Aufgenommen: 16. März 2007, 12:14 Uhr

    1. Ist die Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts hinsichtlich der langfristigen Vermietung von Büroflächen und Tiefgaragenplätzen zu bejahen, wenn anderenfalls größere Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der juristischen Person des öffentlichen Rechts vorlägen?

    2. Wie ist der Begriff "größere Wettbewerbsverzerrungen" im Sinne des Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG auszulegen?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: V R 70/05

    Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf 21.9.2005 5 K 5195/02 U EFG 2006,605

    Normen: UStG § 2 Abs 3 J: 1993, EWGRL 388/77 Art 4 Abs 5

    Erledigt durch: Urteil vom 20.08.2009, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung