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  • 21.03.2013 · Erledigtes Verfahren · KStG § 8b Abs 3 · I R 72/11

    Anteilserwerb, Vergebliche Aufwendungen, Anschaffungskosten, Betriebsausgabe, Abzugsverbot

    Letzte Änderung: 21. März 2013, 11:13 Uhr, Aufgenommen: 23. April 2012, 10:57 Uhr

    Sind Aufwendungen für eine im Hinblick auf einen geplanten, später jedoch tatsächlich nicht realisierten Anteilserwerb durchgeführte Due-Diligence-Prüfung sofort abziehbare Betriebsausgaben oder (vergebliche) Anschaffungskosten der Beteiligung? Ist § 8b Abs. 3 KStG teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass Aufwendungen für gescheiterte Beteiligungserwerbe von dem Abzugsverbot ausgenommen sind?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: I R 72/11

    Vorinstanz: Finanzgericht Baden-Württemberg 24.10.2011 10 K 5175/09

    Normen: KStG § 8b Abs 3, KStG § 8b Abs 2, EStG § 4 Abs 4, HGB § 255 Abs 1

    Erledigt durch: Urteil vom 09.01.2013, unbegründet.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung