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  • 21.01.2014 · Erledigtes Verfahren · AO § 356 · X R 2/12

    Einspruch, Zulässigkeit, Rechtsbehelfsbelehrung, Elektronische Übermittlung, Schriftform

    Letzte Änderung: 21. Januar 2014, 09:19 Uhr, Aufgenommen: 21. März 2012, 09:13 Uhr

    Zulässigkeit eines Einspruchs - Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung - Einspruchseinlegung durch E-Mail: Ist der außerhalb der Rechtsbehelfsfrist des § 355 Abs. 1 AO eingelegte Einspruch zulässig, weil die erteilte Rechtsbehelfsbelehrung wegen fehlenden Hinweises auf die mögliche Einspruchseinlegung per E-Mail unrichtig ist und deshalb die Jahresfirst des § 356 Abs. 2 AO gilt; Einspruchseinlegung durch E-Mail als Unterfall der Schriftform i.S. des § 357 Abs. 1 AO

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: X R 2/12

    Vorinstanz: Niedersächsisches Finanzgericht 24.11.2011 10 K 275/11 EFG 2012, 292

    Normen: AO § 356, AO § 357 Abs 1, AO § 87a

    Erledigt durch: Urteil vom 20.11.2013, durcherkannt.

    Rechtsmittelführer: Verwaltung